„Die Gesetze werden in Berlin gemacht…

…und nbundestagicht in Karlsruhe“. Das ist mir heute bei der Lektüre des neuen Spiegel in den Kopf gekommen. Peer Steinbrücks Kommentar zur Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung der Pendlerpauschale. Einführung des  „Werkstorprinzips“. Viele Klagen waren anhängig, viele Einspüche wurden eingelegt.

Schlussendlich hat das Bundesverfassungsgericht richtig geurteilt. Es wurde stetige, höchstrichterliche Rechtsprechung bestätigt – und Berlin mochte den Tenor des Urteils sicherlich nicht gerne. In aller Eile hatte die Bundsesregierung keine andere Möglichkeit, als die alte Fassung des EStG in diesen Punkten wieder aufleben zu lassen.

Die spannende Frage ist doch nun – was passiert weiter. Ich gehe nicht davon aus, dass die alte (wiedereingeführte) Regelung noch sehr lange bestand haben wird. Wird bald das Gesetz geändert?